Präventions- und Schutzkonzept des
Behinderten- und Reha-Sportverein Werne e. V.
Vorwort
Alle Mitglieder des Vereins sollen mit Begeisterung und Engagement an den sportlichen und außersportlichen Aktivitäten teilnehmen. Um dieses gewährleisten zu können, wurde dieses Schutzkonzept erarbeitet, welches regelmäßig jährlich nach Durchführung der Risikoanalyse aktualisiert wird.
Wir erkennen an, dass Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Bedürfnissen einschließlich möglicher Behinderungen oder chronischen Erkrankungen besonderen Schutz benötigen.
Dieses Konzept legt Verhaltensregeln fest, um Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Beisitzer und Vorstandsmitglieder durch den Handlungsplan (Anlage 4), Verhaltensregeln pp. zu schützen und eine positive Atmosphäre zu erhalten.
Aber nicht nur das: Wir möchten alle für dieses Thema sensibilisieren und die Kultur der Achtsamkeit weiter pflegen.
Was verstehen wir unter sexualisierter Gewalt im Sport?
Unter sexualisierter Gewalt im Sport versteht man jegliche Form von sexuellen Übergriffen, Belästigungen oder Missbrauch, die im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten auftreten. Dies kann sowohl physische Handlungen als auch verbale oder nonverbale Übergriffe umfassen; körperliche und psychische Gewalt.
Nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch erwachsene Personen können betroffen sein. Diese Form der Gewalt hat weitreichende Folgen, nicht nur in körperlichen sondern auch in seelischen Bereichen.
Menschen mit Behinderung
Die Lebenssituation von Menschen mit oder mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung ist oftmals bereits von gesellschaftlicher Stigmatisierung geprägt. Zusätzlich besteht teilweise die zwingende Notwendigkeit Assistenzleistungen in Anspruch zu nehmen, um den Lebensalltag zu bewältigen. Dies steigert die Gefahr von potentiellen, gewalttätigen Übergriffen. Dabei wird die individuelle Lebenssituation dieser Menschen ausgenutzt. D. h. die bestehende Wehrlosigkeit, Schutzlosigkeit, Abhängigkeit oder das bestehende Vertrauen der Schutzbefohlenen wird durch den Täter oder die Täterin ausgenutzt, um die eigenen (sexuellen, emotionalen, sozialen) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu befriedigen. Diese Gefahr kann insbesondere auch im Sport, aber auch im Familien- und Freundeskreis bestehen, immer dort wo ein hohes Abhängigkeitspotential gegeben ist. Je nach Art der Behinderung, der Lebensumstände und der Sozialisierung können Hürden bestehen, die es den Betroffenen erschweren sich mitzuteilen oder eine konkrete Situation anzuzeigen. Auch die Angst vor dem Verlust von Assistenzleistungen oder der Betreuung kann eine Rolle spielen. Daher kommt dem Wahrnehmen und Erkennen von Missbrauchshandlungen, insbesondere der Wahrnehmung entsprechender Signale der Betroffenen durch alle Beteiligten aber auch Dritter eine besondere Bedeutung zu. Sogenannte behinderungsspezifische bzw. behinderungsbedingte Merkmale können individuell auftreten und Übergriffe entsprechend begünstigen.
(Auszüge aus dem Schutzkonzept des BRSNW)
Schutz von betroffenen Personen
Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung, Kinder und Jugendliche benötigen einen besonderen Schutz.
Es ist daher selbstverständlich die Betroffenen liebevoll aufzufangen, d. h. auch, ein angenehmes Umfeld zu schaffen.
Es ist für unseren Verein auch wichtig, den Kreis der involvierten Personen, wie Zeugen, versierte Ansprechpartner, so gering wie möglich zu halten, um die betroffenen Personen in Bezug auf fehlgeleiteten Informationen zu schützen.
Wir haben Schutzbeauftragte für unseren Verein, die aufgrund von Schulungen und Informationen, auch die, die jetzt folgen, in der Lage sind, die Situation zu erfassen und entsprechend und angemessen zu reagieren.
Schutzbeauftragte
Bei Vorfällen und Verdachtsfällen sind folgende Personen Ansprechpartner.
Erste Vorsitzende des Vereins: | Kornelia Löffler, Telefon 02389/9272704 E-Mail: kornelialoeffler@aol.com |
Geschäftsführerin des Vereins: | Ute Schöler, Telefon 02389/9272704 E-Mail: ute_schoeler@web.de |
Übungsleiterin des Vereins: | Rebecca Dammer, Telefon 0163/2008538 E-Mail: rebecca.dammer@web.de |
Qualifizierte Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport der Bünde, Fachverbände und Vereine (Kornelia Löffler, Ute Schöler) gemäß Teilnahmebescheinigungen vom 26./27.10.2024 (Anlage 1)
Der Vorstand holt sich ggf. eine professionelle Unterstützung:
Zartbitter Münster, Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Jugendliche ab 14 Jahre, Frauen und Männer, Telefon: 0251-4140555,
Email: info@zartbitter-muenster.de
Weisser Ring, Montag – Sonntag: Telefon: +49(116)006,
Web: www.weisser-ring.de
Intervention
Oft sind aber in der akuten Situation die Beisitzer des Vereins vor Ort bzw. die jeweiligen Übungsleiter Ansprechpartner. Auch diese Personen sind durch unseren Handlungsplan ansprechbar und behandeln den Vorfall entsprechend vertrauensvoll und empathisch.
Hier ist ein Verdachtsprotokoll sinnvoll und hilft, das Geschehene zu strukturieren und festzuhalten (Anlage 2). Der umfassende Dokumentationsbogen (Anlage 3) hilft bei der Fortführung des Verdachtsfalls. Die unverzügliche Inkenntnissetzung des Vorstandes ist unabdinglich.
Besteht offensichtlich eine Straftat oder eine entsprechende Verletzung sind die Polizei oder/und der Rettungsdienst unverzüglich zu rufen. Dies ersetzt nicht die sich anschließende Information des Schutzbeauftragten.
Alle beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht und des Datenschutzes.
Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§186 StGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Wenn sich herausstellt, dass eine Person zu Unrecht der sexualisierten Gewalt verdächtigt und bezichtigt wurde, ist diese Person vollständig zu rehabilitieren und zu unterstützen.
Die Übersicht Intervention ist als Anlage 4 beigefügt.
Das Gespräch
Es ist wichtig ein Umfeld des Vertrauens zu schaffen. Deshalb hat es Priorität Ruhe zu bewahren und die betroffene Person mit Respekt zu behandeln. Der Schutzbeauftragte (ein Vorstandsmitglied) verschafft sich einen Überblick über den Vorfall und wird diesen dokumentieren und das weitere Vorgehen mit der betroffenen Person besprechen, ohne selbst alleinige Entscheidungen zu treffen. Das erfordert Sensibilität, Empathie und Fingerspitzengefühl.
Die Dokumentation ist wichtig, um die eigenen Eindrücke und Gefühle zum Zeitpunkt des Vorfalls festzuhalten. Auch involvierte Personen (Zeugen) werden zu dem Vorfall sensibel befragt und die Aussagen werden ebenfalls schriftlich festgehalten.
Hierzu können die Vorlagen gemäß Anlage 1 und 2 des Schutzkonzepts genutzt werden.
Die Dokumentation wird vertraulich behandelt und gegebenenfalls unter Verschluss genommen.
Eine Befragung im sachaufklärenden Sinne wird nicht vorgenommen. Dafür ist die Polizei zuständig. In Absprache mit der betroffenen Person wird dann das weitere Vorgehen besprochen, z. B. übergeordnete Behörden informiert.
Bei dem weiteren Vorgehen ist auch die seelische Verfassung zu berücksichtigen und ggf. entsprechend und angemessen zu handeln.
Auswahl der Übungsleiter, Vorstand, Beisitzer
Alle Mitarbeitenden werden für das Thema „sexueller Missbrauch im Sportverein“, körperlich wie psychisch, sensibilisiert.
Fortbildungsveranstaltungen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, körperlich wie psychisch, werden regelmäßig angeboten, sobald der KSB Unna diese anbietet (es geschieht mind. 3x/jährl.).
Bereits beim Einstellungsgespräch werden nicht nur die Qualifikationen geprüft. Es wird offen über die Problematik sexualisierter Gewalt (körperlich wie psychisch) gesprochen und wie in vereinsspezifischen Situationen (Verhaltensrichtlinien des BRS Werne e. V., Anlage 8) reagiert wird.
Dieses Gespräch soll potenzielle Täter im Vorfeld abschrecken.
Zum Standard des Vereins gehören:
- Unterzeichneter Ehrenkodex des LSB NRW, Anlage 6
- Unterzeichneter Ehrenkodex des BRSNW, Anlage 7
- Verhaltensrichtlinien des BRS Werne, Anlage 8
- Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses *)
aller Mitarbeitenden.
*) Das erweiterte Führungszeugnis wird regelmäßig vom Verein eingeholt; alle 4 Jahre, zuständig dafür ist die 1. Vorsitzende. Sollten sich in der Zwischenzeit strafrechtliche Änderungen ergeben, hat sich der Mitarbeitende dazu verpflichtet, den Verein darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Da es sich um sehr sensible Daten handelt, gilt auch hier die Einhaltung des Datenschutzgesetzes.
Konsequenzen bei Fehlverhalten
Jeder Vorfall hat seine eigene Brisanz. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, alle Sichtweisen zu beleuchten und Gespräche zu führen und erst dann eine Entscheidung über die Konsequenz zu treffen.
Maßnahmen können sein:
Mahnung/ Rüge, Ausschluss aus dem Verein, die Veranlassung des Entzugs der Übungsleiterlizenz durch den entsprechenden Verband und eine Anzeige, strafrechtliche Maßnahmen.
Nachwort
Dieses Konzept wurde entwickelt, um bereits im Vorfeld Täter abzuschrecken, Teilnehmer und Mitglieder zu schützen und alle Personen anzuhalten, offen über sexualisierte Gewalt, körperlich wie psychisch, in den Sportvereinen zu reden und diese für dieses Thema zu sensibilisieren.
Anlagen
Anlage 1: Teilnahmebescheinigungen „Qualifizierung von Ansprechpersonen“




Anlage 2: Verdachtsprotokoll




Anlage 3: Maßnahmenkatalog




Anlage 4: Übersicht Intervention

Anlage 5: Handlungsplan




Anlage 6: Ehrenkodex des LSB NRW




Anlage 7: Ehrenkodex des BRSNW




Anlage 8: Verhaltenskodex des BRS Werne e. V



